Rechtsprechung
BFH, 02.03.1961 - IV 185/59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 22.05.1974 - I R 169/72
Beschwer des Steuerpflichtigen - Festsetzung zu niedriger Einkommensteuer - …
Bereits der RFH hat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß grundsätzlich der belastende Verwaltungsakt angegriffen werden müsse und sich eine Beschwer durch Auswirkungen bei anderen Steuern nur dann ergeben kann, wenn eine Bindungswirkung zwischen den beiden Steuerarten besteht (so ausdrücklich RFH-Urteil vom 20. Februar 1935 I A 270/34, RStBl 1935, 460, vom BFH in ständiger Rechtsprechung bestätigt, z. B. Urteil vom 2. März 1961 IV 185/59, HFR 1962, 108, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Reichsabgabenordnung, § 232, Rechtsspruch 22; Gräber in Deutsches Steuerrecht 1967 S. 271; Mattern-Meßmer, Reichsabgabenordnung, 1964, Randnote 1850 zu § 232 AO).Dies hat schon der RFH zum früheren Rechtszustand verneint (Urteil I A 270/34), und der BFH hat mehrfach bestätigt, daß sich hieran durch die Einfügung des § 35b in das GewStG nichts geändert hat (z. B. Urteil IV 185/59).
- BFH, 12.12.1972 - VIII R 39/67
Beschwer - Festsetzung zu niedriger Steuer - Auswirkung zu Ungunsten
Demgemäß ist eine Beschwer grundsätzlich verneint worden, wenn sowohl die vom FA angenommenen wie die vom Steuerpflichtigen geltend gemachten Besteuerungsgrundlagen zu demselben steuerlichen Ergebnis führen (BFH-Urteile III 134/52 U; vom 7. November 1963 IV 210/62 S, BFHE 78, 172, BStBl III 1964, 70 [73]; vom 2. März 1961 IV 185/59, StRK Reichsabgabenordnung, § 232, Rechtsspruch 22).